Die Eisenbahn in Sachsen und der Sächsischen Schweiz
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Dresden-Görlitz   Die Strecke und ihre Entstehung    

 

       
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In Sachsen bestand ein großes Interesse an dieser Verbindung. Mehrere Gründe sprachen dafür: 1. Erhalt und Ausbau des Handelsweges nach Osten, 2. eine Umgehung Sachsens im Norden verhindern und 3. um der industriell bedeutenden Oberlausitz einen Eisenbahnanschluß zu verschaffen. Vereine in Bautzen und Zittau sprachen sich 1836 für ein Strecke von der Elbestadt Dresden nach Schlesien und Böhmen durch die Lausitz aus. Ein Jahr später 1837 bildete sich mit gleichen Interessen in Breslau ein Komitee aus Fabrikanten, Kaufleuten und Großgrundbesitzern. Nachdem die Leipzig-Dresdner Eisenbahn-Compagnie verzichtete, ihre Rechte zum Bau dieser Linie wahrzunehmen, bildete sich ein Oberlausitzer Eisenbahn-Komitee.

Zunächst konnte keine Einigung mit Preußen über eine Weiterführung der Strecke von der damaligen Landesgrenze bis nach Görlitz erzielt werden. Erst nach Abschluß eines Staatsvertrages am 24. Juni 1843 zwischen Preußen und Sachsen über den Streckenverlauf Dresden-Bautzen-Löbau-Görlitz konnten weitere Schritte unternommen werden. Am 11. Dezember 1843 wurde auf der ersten Generalversammlung der Aktionäre das Direktorium der „Sächsisch-Schlesischen Eisenbahngesellschaft" mit Sitz in Dresden gewählt. 2 Millionen Taler des vorgesehenen Anlagekapitals stellte die sächsische Staatsregierung bereit. Der Bau der Strecke begann am 10. Juni 1844 bei Dresden:

Inbetriebnahme:
Dresden-Neustadt Radeberg 17.11.1845
Radeberg Bischofswerda 22.12.1845
Bischofswerda Bautzen 23.6.1846
Bautzen Löbau 23.12.1846
Löbau Reichenbach 1.7.1847
Reichenbach Görlitz 1.9.1847

Der letzte Abschnitt Reichenbach-Görlitz wurde sofort zweigleisig ausgeführt. Der sächsische Staat war an einer durchgehenden Verbindung Prag-Dresden-Görlitz-Breslau interessiert. So beabsichtigte er in Zusammenhang mit dem Bau der Sächsisch-Böhmischen Eisenbahn die Übernahme der Sächsisch-Schlesischen Eisenbahn. Mit dem 31. Januar 1851 wurde die Bahn vom Staat Sachsen übernommen. Zunächst verwaltete die beiden Bahnen die „Königliche Direktion der sächsisch-schlesischen und sächsisch-böhmischen Bahnen". Seit 14. September 1852 übernahm diese Aufgabe die „Königliche Staatseisenbahndirektion zu Dresden". Der Streckenabschnitt Landesgrenze-Reichenbach-Görlitz auf preußischem Staatsgebiet wurde 1867 im Friedensvertrag zwischen Sachsen und Preußen letzterem gegen eine Abfindung überlassen aber von der Königlich Sächsischen Staatseisenbahnverwaltung pachtweise betrieben.

 

 

         
    von Sascha Fritzsche